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"Religionsunterricht: Ein ganz normales Schulfach. Und doch mehr."

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    sich hier informieren über ...

Logo: Religion in der Schule

 die grund-legende Bedeutung des Religionsunterrichtes in der Schule.

(Eine Initiative der katholischen Kirche)

 

 

 

 

Laptop

 den Interneteinsatz im Religionsunterricht (RU),
(m)einige Anmerkungen

 

 

 

 

 

 

... oder weiter umschauen bei: Häufig gestellte(n) Fragen (FAQ)

  1. Einwand: Der Religionsunterricht sei ein Nebenfach. Die Anforderungen dürfen demnach nicht denen der anderen Kernfächer entsprechen
  2. Zum Erziehungsauftrag der Schule, des RU
  3. Schulgebet

 


Der Religionsunterricht - ein Nebenfach?

Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz
    Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Art. 136 Abs. 1-5 Bayerische Verfassung
    Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach aller Volksschulen, Berufsschulen, mittleren und höheren Lehranstalten. Er wird erteilt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft.
ASchO §11 Religionsunterricht
    Der Religionsunterricht ist für die bekenntnisangehörige Schüler Pflichtfach.
Fach Religion ab dem Schuljahr 1996/97 Vorrückungsfach!
    Ab dem neuen Schuljahr (1996/1997) tritt die Regelung der VSO §27 in Kraft, die besagt, dass das Fach Religion nun auch Vorrückungsfach ist wie alle anderen Pflichtfächer (außer Sport). Dies ist von besonderer Bedeutung, da nun die Leistungsmessung in Religion eine höheren und vor allem sinnvolleren Stellenwert einnimmt.

Zum Erziehungsauftrag der Schule, des RU:

 

Aufgabe der Schule

Art. 131 Bayer. Verfassung

    "Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden."


 Schulgebet: "Religionsunterricht ist Dienst der Kirche am Menschen."

 

Schulgebet

    "Nach Art. 137 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung ist es Sache der Erziehungsberechtigten, um die Erfüllung der religiösen Pflichten ihrer Kinder besorgt zu sein. Die Schule unterstützt die Erziehungsberechtigten bei dieser Aufgabe. Schulgebet, Schulgottesdienst und Schulandacht sind Möglichkeiten dieser Unterstützung."

 

 

 


Stand: 21. Juli 2006